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Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

D17000479 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 2. März 2023; § 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung vom 14. Juni 2021; § 19 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung vom 14. Juni 2021; § 21a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung vom 14. Juni 2021; § 74 (2) Nr. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in der Fassung vom 7. Dezember 2021; § 73 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in der Fassung vom 7. Dezember 2021; § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 2. März 2023

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Stichwörter


nicht vorhanden

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