SDS_Sperrzeit Aufhebung
D17000567• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Für Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Die Aufhebung der Sperrzeit ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 18 Gaststättengesetz (GastG) in der Fassung vom 10. März 2017
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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