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SDS_Sperrzeit Verkürzung

D17000568 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Für Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Die Verkürzung der Sperrzeit ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 18 Gaststättengesetz (GastG) in der Fassung vom 10. März 2017

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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