Begleitdokument für Weinbauerzeugnisse - eWeinBV
D17000575• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bei jeder Beförderung von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen in Behältnissen >60 Liter ist dieses Begleitdokument zu verwenden.
Handlungsgrundlage
- 1. Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 vom 11. Dezember 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 1308/2013 2. Weinüberwachungsverordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Nach dem Gemeinschaftsrecht dürfen Weinbauerzeugnisse innerhalb der Gemeinschaft nur mit einem Begleitdokument befördert werden. Dieses Begleitdokument ist vom Absender auszustellen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden