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Höhe der Miete

F00000240 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Ein Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen sein. Entsprechendes gilt für die Vereinbarung eines dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnisses. § 2 Abs. 1 WoGV: "Zur Miete im Sinne des § 9 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis auf Grund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind." Zahlungen an Dritte: Zu den Beträgen im Sinne des § 2 Absatz 1 WoGV gehören z. B. die Gebühren für Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr, wenn sie von der Mieterin oder dem Mieter unmittelbar an die Gemeinde bezahlt werden. (WoGVwV zu § 9 Abs. 1 WoGG)

Handlungsgrundlage


  • § 9 Abs. 1 WoGG § 2 Abs. 1 WoGV § 11 WoGG Nr. 23.11 WoGVwV (Teil A)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Gesamtmiete

Hilfetext

Eingabe: inkl. Nebenkosten für Wasser, Heizung, usw. in Euro pro Monat

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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