Höhe der Miete
F00000240• Version 1.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ein Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen sein. Entsprechendes gilt für die Vereinbarung eines dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnisses. § 2 Abs. 1 WoGV: "Zur Miete im Sinne des § 9 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis auf Grund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind." Zahlungen an Dritte: Zu den Beträgen im Sinne des § 2 Absatz 1 WoGV gehören z. B. die Gebühren für Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr, wenn sie von der Mieterin oder dem Mieter unmittelbar an die Gemeinde bezahlt werden. (WoGVwV zu § 9 Abs. 1 WoGG)
Handlungsgrundlage
- § 9 (1) WoGG; § 2 (1) WoGV; § 11 WoGG; Nr. 23.11 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Wie viel Miete wird monatlich insgesamt an den Vermieter (inkl. Nebenkosten für Wasser, Heizung usw.) gezahlt? (in Euro pro Monat)
Ausgabe: Gesamtmiete in Euro pro Monat
Ausgabe: Gesamtmiete in Euro pro Monat
Eingabe: Sie finden Angaben zu Ihrer Gesamtmiete im Mietvertrag. Geben Sie die gesamte an den Vermieter zu zahlende Miete an.
Wenn Beträge wie zum Beispiel Gebühren zur Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung oder zur Müllabfuhr direkt an die Gemeindeverwaltung/Stadtwerke/Versorger gezahlt werden, erfassen Sie diese unter den Nebenkosten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden