Hinweis Transferleistungen
F00000655• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hinweis Transferleistungen
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 1 Satz 2 WoGG
Formularangaben
Wohngeld und die unten aufgeführten Transferleistungen schließen einander in der Regel aus. Wenn Sie oder ein Haushaltsmitglied eine der unten aufgeführten Transferleistungen erhalten, empfehlen wir, dass Sie sich persönlich mit Ihrer Wohngeldbehörde in Verbindung setzen, um Ihre Anspruchsberechtigung zu klären. Wenn Ihr Antrag auf eine der unten aufgeführten Transferleistungen innerhalb der letzten 12 Monate abgelehnt wurde, können Sie unter Umständen Wohngeld rückwirkend erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten schnell an Ihre Wohngeldbehörde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt. Rechtsgrundlage eingefügt.