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Hinweis Transferleistungen

F00000655 Version 1.3 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 7 (1) Satz 2 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis Transferleistungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied eine Transferleistung erhalten, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen, um Ihre Anspruchsberechtigung zu klären. Wenn Ihr Antrag auf eine Transferleistung innerhalb der letzten zwei Monate abgelehnt wurde, können Sie unter Umständen Wohngeld rückwirkend erhalten. Transferleistungen sind: - Arbeitslosengeld II („Hartz 4“, SGB II) - Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“, SGB XII) - Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Sozialgeld (für Kinder, SGB II) - Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II (SGB VI) - Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II (SGB VII) - Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (nach BVG) - Hilfe zum Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtung - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Als Zuschuss erbrachte Leistungen nach SGB II für Auszubildende in besonderen Fällen

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021