Hinweis Transferleistungen
F00000655• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 (1) Satz 2 WoGG
Formularangaben
Wenn Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied eine Transferleistung erhalten, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen, um Ihre Anspruchsberechtigung zu klären. Wenn Ihr Antrag auf eine Transferleistung innerhalb der letzten zwei Monate abgelehnt wurde, können Sie unter Umständen Wohngeld rückwirkend erhalten.
Transferleistungen sind:
- Arbeitslosengeld II („Hartz 4“, SGB II)
- Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“, SGB XII)
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Sozialgeld (für Kinder, SGB II)
- Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II (SGB VI)
- Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II (SGB VII)
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (nach BVG)
- Hilfe zum Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Als Zuschuss erbrachte Leistungen nach SGB II für Auszubildende in besonderen Fällen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021