Unterhaltsanspruch festgesetzt bzw. vereinbart
F00001255• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33 SGB II i.V.m. §§ 1601 ff. BGB
Formularangaben
Eingabe: Es wurde ein Unterhaltsanspruch von einem Gericht oder einem Jugendamt festgesetzt bzw. außergerichtlich vereinbart
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version