Unterhaltsanspruch festgesetzt bzw. vereinbart
F00001255• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33 SGB II i.V.m. §§ 1601 ff. BGB
Formularangaben
Es wurde ein Unterhaltsanspruch von einem Gericht oder einem Jugendamt festgesetzt bzw. außergerichtlich vereinbart
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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