Angabe zum Unterhaltsvorschuss des Jugendamts für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
F00001260• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33 SGB II i.V.m. §§ 1601 ff. BGB
Formularangaben
Eingabe: Angabe zum Unterhaltsvorschuss des Jugendamts für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Abstrakt
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version