Angabe zum Unterhaltsvorschuss des Jugendamts für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
F00001260• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33 SGB II i.V.m. §§ 1601 ff. BGB
Formularangaben
Angabe zum Unterhaltsvorschuss des Jugendamts für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
migrationsverhindernde Fehler bereinigt