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Einkünfte aus Kapitalvermögen

F00001287 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Welche Einkünfte zu jenen aus Kapitalvermögen gehören, legt § 20 EStG fest. Zu diesen gehören u.a. Zinseinkünfte aus Sparvermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 8–9a EStG). Dieser wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Danach werden die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe, mindestens aber der Sparer-Pauschbetrag (2016: 801 EUR; bei zusammenveranlagenden Ehegatten und Lebenspartner(inne)n 1.602 EUR) abgezogen. Zinseinkünfte aus angelegtem Schmerzensgeld sind als Einkommen anzurechnen (vgl. BVerwG BeckRS 2012, 48652). Dies ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BeckRS 2015, 52584) (Beck)

Handlungsgrundlage


  • § 2 Abs. 4 UhVorschG; 2.5. RL UhVorschG; 2.5.2.1. RL UhVorschG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Gibt es Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Sparzinsen)?

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch erzeugte Version