Einkünfte aus Kapitalvermögen
F00001287• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Welche Einkünfte zu jenen aus Kapitalvermögen gehören, legt § 20 EStG fest. Zu diesen gehören u.a. Zinseinkünfte aus Sparvermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 8–9a EStG). Dieser wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Danach werden die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe, mindestens aber der Sparer-Pauschbetrag (2016: 801 EUR; bei zusammenveranlagenden Ehegatten und Lebenspartner(inne)n 1.602 EUR) abgezogen. Zinseinkünfte aus angelegtem Schmerzensgeld sind als Einkommen anzurechnen (vgl. BVerwG BeckRS 2012, 48652). Dies ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BeckRS 2015, 52584) (Beck)
Handlungsgrundlage
- § 20 EStG
Formularangaben
Eingabe: Gibt es Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Sparzinsen)?
Ausgabe: Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Sparzinsen)
Ausgabe: Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Sparzinsen)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.