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Kosten für Warmwasser in Warmmiete

F00001719 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bei der Miete werden die Kosten für das Erwärmen von Warmwasser nicht berücksichtigt. Einzelheiten regelt insoweit § 6 WoGV. Zu diesen Kosten gehören die in § 1 Abs. 1 HeizkostenV aufgezählten Kosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV).

Handlungsgrundlage


  • § 9 (2) S. 1 WoGG; § 6 (1) Nr. 1 WoGV; § 1 (1) HeizkostenV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Warmwasserkosten in Euro pro Monat

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden