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Hinweis zu Haushaltsmitgliedern (Lastenzuschuss)

F00002644 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 5 WoGG; § 23 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis zu Haushaltsmitgliedern

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit der antragstellenden Person zusammen im Wohnraum leben (Kinder und Erwachsene). Nicht zum Haushalt gehören z. B. Personen, die zur Untermiete wohnen. Haushaltsmitglieder müssen nicht die gesamte Zeit den Wohnraum bewohnen (z. B. wenn sie wochentags beruflich bedingt woanders sind). Wichtig ist, dass der Wohnraum der Lebensmittelpunkt der antragstellenden Person ist. Kinder (auch Pflegekinder) zählen auch dann als Haushaltsmitglieder, wenn sie beim anderen Elternteil leben, aber im Haushalt der antragstellenden Person zu mindestens 1/3 betreut werden. Falls die antragstellende Person mehr als ein Kind zu einem noch geringeren Anteil betreut, darf das jüngste dieser Kinder angegeben werden.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden