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Ansprechpartner (Berechtigungszertifikat)

G00001135 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Ansprechpartner beim Berechtigungszertifikat ist im Normalfall auch der Bevollmächtigte.

Handlungsgrundlage


  • § 28 (1) Nr. 1-2 PAuswV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ansprechperson

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden