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Ansprechpartner (Berechtigungszertifikat)

G00001135 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Ansprechpartner beim Berechtigungszertifikat ist im Normalfall auch der Bevollmächtigte.

Handlungsgrundlage


  • § 28 (1) Nr. 1-2 PAuswV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ansprechperson

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Elemente entsprechend BOBV2.0 aktualisiert