Anzeige eines Sterbefalls
S05000023• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Im Falle des Todes einer natürlichen Person, besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls bei dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch eine natürliche Person oder durch öffentliche beziehungsweise private Einrichtungen (wie z. B. Krankenhäuser oder Bestattungsinstitute).
Handlungsgrundlage
- §10 und § 28 - 31 Personenstandsgesetz (PStG); § 3 Personenstandsverordnung NRW (PStVO NRW); §§ 37 - 40 Personenstandsverordnung (PStV); § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X);
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden