Einzelbetriebserlaubnis - Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung über 3,5 t
S05000285• Version 2.0•
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Inhalt
Definition
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für die Teilnahme am öffentli-chen Straßenverkehr eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO. Neben einer Dauergenehmigung kann auch Aus-nahmegenehmigung für Einzelfahrten erteilt werden. Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dür-fen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vor-schriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind. Sie dürfen nur in dem Umfang genehmigt werden, der für den beabsichtigten Zweck unumgänglich notwendig ist (strenger Maßstab); aus wirtschaftlichen Gründen alleine darf keine Aus-nahmegenehmigung erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigungen für Einzelfahrten können grund-sätzlich mit einer Geltungsdauer von bis zu 2 Monaten erteilt werden. Die Einzelfahrt-Ausnahmegenehmigungen sind vom Fahrzeug-führer durch eine Urkunde nachzuweisen, bei Fahrten mitzufüh-ren und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aus-zuhändigen.
Handlungsgrundlage
- § 70 Abs. 1 StVZO
Formularangaben
Technische Beschreibung
OZG-Referenzdatenschema für die Leistung Leika-ID 77000000008280 - Einzelbetriebserlaubnis: Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung über 3,5 t
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden