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EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben (OZG)

S05000582 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99050118007000 "EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben Erteilung"

Handlungsgrundlage


  • Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004; Art 2 der Verordnung (EG) Nr. 210/2013; § 9 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV); Art. 148 VO (EU) Nr. 625 (2017)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Wenn Sie Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder Sprossen in den Verkehr bringen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit gegebenenfalls eine Zulassung. Wenn Sie in Ihrem Betrieb, lediglich Primärproduktion betreiben, Transporttätigkeiten durchführen, Erzeugnisse (deren Lagerung keiner Temperaturregelung bedürfen) lagern oder bestimmte Einzelhandelstätigkeiten durchführen, benötigen Sie KEINE Zulassung als Lebensmittelbetrieb. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie unter den Einzelhandelsbegriff fallen und die Abgabe von Lebensmitteln tierischer Herkunft eine nebensächliche Tätigkeit (maximal ein Drittel der Herstellungsmenge wird an andere Einzelhändler abgegeben) auf lokaler Ebene (Umkreis ≤ 100 km) darstellt.

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Korrektur Codeliste C05001134 für F05007973