- Bezeichnung
- Berechtigungsbescheid Berechtigungszertifikat (fachlich freigegeben (gold))
- Schlüssel
- D00000246V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Berechtigungsbescheid Berechtigungszertifikat
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 17.11.2023
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Berechtigungsbescheid Berechtigungszertifikat
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D00000246V1.0
- Versionshinweise
- Freigabe vom BVA
- Definition
- Berechtigungsbescheid für den Erwerb eines technischen Berechtigungszertifikats. Für jeden elektronischen Dienst ist ein technisches Berechtigungszertifikat erforderlich, welches die gegenseitige Authentisierung von Nutzer und Anbieter ermöglicht. Das technische Berechtigungszertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die vom Chip des Personalausweises vor jedem Lesevorgang geprüft wird. Es legt fest, welche personen- und ausweisbezogenen Daten der Anbieter eines Dienstes aus dem Personalausweis des Nutzers abfragen darf.
- Handlungsgrundlagen
- § 21 (2) Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Bezeichnung
- Berechtigungsbescheid Berechtigungszertifikat
- Herausgeber
- FIM Datenfelder Bundesredaktion
- Status gesetzt durch
- Bundesredaktion
- Status (Katalog)
- fachlich freigegeben (gold)
- Status gesetzt am
- 23.04.2021
- Veröffentlicht am
- 23.04.2021
- Zuletzt geändert am
- 17.11.2023
Bibliothekseintrag
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