- Bezeichnung
- Antrag auf Anerkennung Sachverständige (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000032V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag auf Anerkennung Sachverständige
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 20.11.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag auf Anerkennung Sachverständige
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000032V0.1
- Definition
- Im Bergbausektor können amtlich anerkannte Sachverständige die Prüfung und Abnahme bestimmter Einrichtungen und Tätigkeiten übernehmen. Wenn man eine solche Sachverständigen-Tätigkeit ausüben möchte, muss man eine amtliche Anerkennung beantragen. Die zuständige Bergbehörde kann die Anerkennung jedoch sachlich beschränken, zeitlich befristen und mit Auflagen verbinden.
- Handlungsgrundlagen
- § 23a ABBergV (Allgemeine Bundesbergverordnung)
- Bezeichnung
- Antrag auf Anerkennung Sachverständige
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 20.11.2024
Bibliothekseintrag
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