- Bezeichnung
- Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000034V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 20.11.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000034V0.1
- Definition
- Wenn man als Unternehmer oder Unternehmerin im Bergbau tätig ist, trägt man die Verantwortung für mögliche Gefahren. Man muss der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
- Handlungsgrundlagen
- § 74 (3) BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 20.11.2024
Bibliothekseintrag
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