- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000315V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 02.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000315V0.1
- Definition
- Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Wenn man eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von Bodenschätzen hat, kann man diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigt man die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
- Handlungsgrundlagen
- § 22 (1) Bundesberggesetz (BBergG)
- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 02.05.2024
Bibliothekseintrag
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