- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Übertragung (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000316V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 02.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Übertragung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000316V0.1
- Definition
- Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis darf man einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen. Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium. Wenn man eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen hat, kann man diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigt man die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
- Handlungsgrundlagen
- § 22 (1) Bundesberggesetz (BBergG)
- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 02.05.2024
Bibliothekseintrag
Für den Erhalt der vollständigen Stamminformation melden Sie sich bitte hier an