- Bezeichnung
- Widerspruch nach VwGO (fachlich freigegeben (silber))
- Schlüssel
- D13000122V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Widerspruch gegen die Entscheidung einer Behörde (Bescheid)
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 05.04.2023
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Widerspruch nach VwGO
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D13000122V1.0
- Versionshinweise
- methodische Freigabe
- Definition
- Ist die antragstellende Person mit einer Entscheidung (einem Verwaltungsakt, Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, kann sie gegen diesen Widerspruch bei der Ausgangsbehörde einlegen. Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
- Handlungsgrundlagen
- §§ 68, 69, 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); § 79 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Beschreibung
- Der Dokumentsteckbrief entspricht dem Dokumentsteckbrief (D0000236) im Redaktionssystem Prozesse.MV
- Bezeichnung
- Widerspruch gegen die Entscheidung einer Behörde (Bescheid)
- Herausgeber
- Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern
- Status gesetzt durch
- Ministerium des Inneren, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (IM M-V)
- Status (Katalog)
- fachlich freigegeben (silber)
- Status gesetzt am
- 05.04.2023
- Veröffentlicht am
- 05.04.2023
- Zuletzt geändert am
- 05.04.2023
Bibliothekseintrag
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