- Bezeichnung
- Abhilfebescheid (Widerspruchsverfahren) (fachlich freigegeben (silber))
- Schlüssel
- D13000123V2.0
- Alternative Bezeichnung
- Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren
- Version
- 2.0
- Geändert am:
- 05.04.2023
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Abhilfebescheid (Widerspruchsverfahren)
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D13000123V2.0
- Versionshinweise
- methodische Freigabe
- Definition
- Hält die Behörde nach Prüfung in einem Widerspruchsverfahren die Einwände für berechtigt, ändert sie den Bescheid zu Gunsten des Widerspruchsführers ab oder hebt ihn auf und erlässt einen neuen. Die Entscheidung wird dem Widerspruchsführer in eiem Abhilfebescheid bekanntgegeben.
- Handlungsgrundlagen
- § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Bezeichnung
- Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren
- Herausgeber
- Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern
- Status gesetzt durch
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (IM M-V)
- Status (Katalog)
- fachlich freigegeben (silber)
- Status gesetzt am
- 05.04.2023
- Veröffentlicht am
- 05.04.2023
- Zuletzt geändert am
- 05.04.2023
Bibliothekseintrag
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