- Bezeichnung
- Widerspruchsbescheid (Widerspruchsverfahren) (fachlich freigegeben (silber))
- Schlüssel
- D13000124V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Widerspruchsbescheid in einem Widerspruchsverfahren
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 25.04.2023
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Widerspruchsbescheid (Widerspruchsverfahren)
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D13000124V1.0
- Versionshinweise
- methodische Freigabe
- Definition
- Wird ein Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Behörde. Die Widerspruchsbehörde erlässt dafür einen Widerspruchsbescheid, der die Entscheidung begründet und darüber informiert, wer die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt. Der Wider-spruchsbescheid enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Er wird förmlich zugestellt.
- Handlungsgrundlagen
- § 73 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Bezeichnung
- Widerspruchsbescheid in einem Widerspruchsverfahren
- Herausgeber
- Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern
- Status gesetzt durch
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (IM M-V)
- Status (Katalog)
- fachlich freigegeben (silber)
- Status gesetzt am
- 25.04.2023
- Veröffentlicht am
- 25.04.2023
- Zuletzt geändert am
- 25.04.2023
Bibliothekseintrag
Für den Erhalt der vollständigen Stamminformation melden Sie sich bitte hier an