- Bezeichnung
- Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung (Entwurf)
- Schlüssel
- D17000376V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 15.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000376V1.0
- Definition
- Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
- Handlungsgrundlagen
- § 30, 32 BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 25.11.2022
- Veröffentlicht am
- 25.11.2022
- Zuletzt geändert am
- 15.05.2024
Bibliothekseintrag
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