- Bezeichnung
- Förderabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung (Entwurf)
- Schlüssel
- D17000377V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Förderabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 15.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Förderabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000377V1.0
- Definition
- Wenn für das Unternehmen eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen vorliegt oder das Unternehmen einen Bergwerk besitzt, muss jährlich eine Förderabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine bergrechtliche Bewilligung besitzt.
- Handlungsgrundlagen
- §§ 31, 32 Bundesberggesetz (BBergG)
- Bezeichnung
- Förderabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 25.11.2022
- Veröffentlicht am
- 25.11.2022
- Zuletzt geändert am
- 15.05.2024
Bibliothekseintrag
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