Anzeige über Errichtung eines Tiergeheges
D13000104• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Tiergehege können nur unter der Einhaltung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen errichtet werden. Mit diesem Formular wird die Errichtung eines Tiergeheges angezeigt.
Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden