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Opfer nationalsozialistischer Verfolgung

F00000381 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


WoGVwV zu § 17 Nr. 2 WoGG: "(1) Der Nachweis der Eigenschaft als Verfolgter im Sinne des § 1 BEG oder als diesem Gleichgestellter wird durch Vorlage des Bescheids der zuständigen Entschädigungsbehörde geführt.

Handlungsgrundlage


  • § 17 Nr. 2 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Sind Sie Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder einem solchen gleichgestellt im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes?
Ausgabe: Opfer nationalsozialistischer Verfolgung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.