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Frage Opfer nationalsozialistischer Verfolgung

F00000381 Version 1.3 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


WoGVwV zu § 17 Nr. 2 WoGG: "(1) Der Nachweis der Eigenschaft als Verfolgter im Sinne des § 1 BEG oder als diesem Gleichgestellter wird durch Vorlage des Bescheids der zuständigen Entschädigungsbehörde geführt. "

Handlungsgrundlage


  • § 17 Nr. 2 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Ist die Person ein Opfer nationalsozialistischer Verfolgung oder ihnen gleichgestellt im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG)?
Ausgabe: Opfer nationalsozialistischer Verfolgung

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Die Frage bezieht sich nur auf Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Dies umfasst nicht die politisch motivierte Verfolgung in der DDR (z.B. nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz).

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Verwendete Codeliste: Frage nach nein - ja - nachreichen 2020-10-21

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden