Frage Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
F00000381• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
WoGVwV zu § 17 Nr. 2 WoGG: "(1) Der Nachweis der Eigenschaft als Verfolgter im Sinne des § 1 BEG oder als diesem Gleichgestellter wird durch Vorlage des Bescheids der zuständigen Entschädigungsbehörde geführt. "
Handlungsgrundlage
- § 17 Nr. 2 WoGG
Formularangaben
Eingabe: Ist die Person ein Opfer nationalsozialistischer Verfolgung oder ihnen gleichgestellt im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG)?
Ausgabe: Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
Ausgabe: Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
Eingabe: Hinweis: Die Frage bezieht sich nur auf Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.
Dies umfasst nicht die politisch motivierte Verfolgung in der DDR
(z.B. nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz).
Technische Beschreibung
Verwendete Codeliste: Frage nach nein - ja - nachreichen 2020-10-21
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden