Frage Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
F00000381• Version 1.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
WoGVwV zu § 17 Nr. 2 WoGG: "(1) Der Nachweis der Eigenschaft als Verfolgter im Sinne des § 1 BEG oder als diesem Gleichgestellter wird durch Vorlage des Bescheids der zuständigen Entschädigungsbehörde geführt. "
Handlungsgrundlage
- § 17 Nr. 2 WoGG
Formularangaben
Eingabe: Ist die Person ein Opfer nationalsozialistischer Verfolgung oder ihnen gleichgestellt im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG)?
Ausgabe: Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
Ausgabe: Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
Eingabe: Hinweis: Die Frage bezieht sich nur auf Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.
Dies umfasst nicht die politisch motivierte Verfolgung in der DDR
(z.B. nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz).
Technische Beschreibung
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021