Hinweis zu Haushaltsmitgliedern
F00000652• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hinweis zu Haushaltsmitgliedern
Handlungsgrundlage
- § 5 WoGG
Formularangaben
Haushaltsmitglieder sind alle Menschen, die mit Ihnen zusammen in einer Wohnung leben (Kinder und Erwachsene), es sei denn, sie gehören nicht zu Ihrem Haushalt (z.B. Mitbewohner/in einer Studenten-WG oder Untermieter). Erwachsene Haushaltsmitglieder müssen nicht die gesamte Zeit in der Wohnung wohnen (z.B. wenn sie wochentags wegen ihrer Arbeit woanders sind). Wichtig ist, dass die Wohnung ihr Lebensmittelpunkt ist. Kinder (auch Pflegekinder) zählen auch dann als Haushaltsmitglieder, wenn sie auch beim anderen Elternteil leben, aber in Ihrem Haushalt zu mindestens 1/3 betreut werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden