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Hinweis zu Haushaltsmitgliedern

F00000652 Version 1.4 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 5 WoGG; § 23 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis zu Haushaltsmitgliedern

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit Ihnen zusammen in einer Wohnung leben (Kinder und Erwachsene). Nicht zu Ihrem Haushalt gehören z. B. Mitbewohner/innen in einer Studenten-WG oder Untermieter/innen. Haushaltsmitglieder müssen nicht die gesamte Zeit in der Wohnung wohnen (z. B. wenn sie wochentags beruflich bedingt woanders sind). Wichtig ist, dass die Wohnung ihr Lebensmittelpunkt ist. Kinder (auch Pflegekinder) zählen auch dann als Haushaltsmitglieder, wenn sie beim anderen Elternteil leben, aber in Ihrem Haushalt zu mindestens 1/3 betreut werden. Falls Sie mehr als ein Kind zu einem etwas geringeren Anteil als 1/3 betreuen, dürfen Sie das jüngste dieser Kinder angeben.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021