Hinweis zu Haushaltsmitgliedern
F00000652• Version 1.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 WoGG; § 23 WoGG
Formularangaben
Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit Ihnen zusammen in einer Wohnung leben (Kinder und Erwachsene). Nicht zu Ihrem Haushalt gehören z. B. Mitbewohner/innen in einer Studenten-WG oder Untermieter/innen. Haushaltsmitglieder müssen nicht die gesamte Zeit in der Wohnung wohnen (z. B. wenn sie wochentags beruflich bedingt woanders sind). Wichtig ist, dass die Wohnung ihr Lebensmittelpunkt ist. Kinder (auch Pflegekinder) zählen auch dann als Haushaltsmitglieder, wenn sie beim anderen Elternteil leben, aber in Ihrem Haushalt zu mindestens 1/3 betreut werden. Falls Sie mehr als ein Kind zu einem etwas geringeren Anteil als 1/3 betreuen, dürfen Sie das jüngste dieser Kinder angeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021