Hinweis zu Haushaltsmitgliedern
F00000652• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 WoGG; § 23 WoGG
Formularangaben
Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit der antragstellenden Person zusammen in einer Wohnung leben (Kinder und Erwachsene). Nicht zum Haushalt gehören z. B. Mitbewohnende in einer Studenten-WG oder Personen, die zur Untermiete wohnen. Haushaltsmitglieder müssen nicht die gesamte Zeit in der Wohnung wohnen (z. B. wenn sie wochentags beruflich bedingt woanders sind). Wichtig ist, dass die Wohnung der Lebensmittelpunkt der antragstellenden Person ist. Kinder (auch Pflegekinder) zählen auch dann als Haushaltsmitglieder, wenn sie beim anderen Elternteil leben, aber im Haushalt der antragstellenden Person zu mindestens 1/3 betreut werden. Falls die antragstellenden Person mehr als ein Kind zu einem noch geringeren Anteil betreut, darf das jüngste dieser Kinder angeben werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden