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L


Leistung

siehe FIM-Leistung

Leistungen der Länder und Kommunen

Neben den auf Bundesrecht beruhenden Verwaltungsleistungen werden auch die auf Landes- und kommunalem Satzungsrecht beruhenden Verwaltungsleistungen in FIM beschrieben und zur Nachnutzung in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen (Repositorys) veröffentlicht bzw. ausgetauscht.

Leistungen im gemeinsamen Vollzug

Eine Leistungen im gemeinsamen Vollzug ist eine Leistung, bei der mindestens zwei für den Vollzug verantwortliche Behörden einer organisatorischen Einheit (innerhalb oder außerhalb der öffentlichen Verwaltung) die Zuständigkeit für den Vollzug übertragen. Dies beinhaltet auch den Fall, dass eine der verantwortlichen Behörden die Zuständigkeit übernehmen kann.

Beispiel: Bei Leistungen der Jobcentern entscheiden sich viele Länder/Kommunen die Erbringung der Leistung der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen. Es können sich Kommunen aber auch dafür entscheiden, diese Leistungen in kommunalen Jobcentern selbst anzubieten.

Der Leistungsnehmer kann nicht entscheiden, bei wem er die Leistung in Anspruch nimmt – dies hängt vom Gebiet ab.

Leistungsbeschreibungen

Leistungskatalog (LeiKa)

Mit dem Leistungskatalog (LeiKa) wird in Deutschland erstmalig ein einheitliches und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen aufgebaut. Ziel ist es, eine zentrale Informationsbasis in Form eines Stammtext-Managements zur Verfügung zu stellen, die von allen Verwaltungsbereichen anwendungs- und vorhabenübergreifend für alle Informations- und Kommunikationskanäle genutzt wird.

Leistungsklärung

Eine Leistungsklärung beschreibt den Vorgang, mittels einer Normenanalyse unter Anwendung der Zuschnittsindikatoren die jeweiligen FIM-Leistungen zu identifizieren. Das Ergebnis ist der Leistungszuschnitt.

Leistungsschlüssel (LSL)

Zentrales Referenzierungsmerkmal jeder erfassten Leistung.

Leistungszuschnitt

Ein Leistungszuschnitt ist die Menge aller im Rahmen der Leistungsklärung identifizierten FIM-Leistungen.

Lokaldatenschemata

Lokalinformationen (ehemals Vollzugsinformationen)

Werden Stamminformationen vollumfänglich um die vor Ort geltenden Ausführungsregelungen im Vollzug einer Verwaltungsleistung ergänzt und detailliert, entstehen die sogenannten Lokalinformationen. Sie geben konkrete Auskunft zum Beispiel über Verfahrensabläufe, Voraussetzungen und Bedingungen sowie Angaben zur zuständigen Stelle im Rahmen der Ausführung, z. B. mittels Angabe von Organisationseinheiten und Kontaktdaten.

Lokalinformationen sind Leistungsbeschreibungen, Lokalprozesse und Lokaldatenschemata.

Lokalprozesse