- Bezeichnung
- Genehmigungsbescheid zur Verlängerung Bauvorbescheid (fachlich freigegeben (gold))
- Schlüssel
- D13000031V4.0
- Alternative Bezeichnung
- Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids
- Version
- 4.0
- Geändert am:
- 03.05.2023
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Genehmigungsbescheid zur Verlängerung Bauvorbescheid
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D13000031V4.0
- Definition
- Ein Bauvorbescheid dient dazu einzelne rechtliche Vorrausetzungen zum geplanten Bauvorhaben genehmigen zu lassen. Vor Einreichung eines Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen des geplanten Bauvorhabens eine Bauvoranfrage stellen. Ein Vorbescheid kann jeweils bis zu einem Jahr schriftlich verlängert werden.
- Handlungsgrundlagen
- § 75 LBauO M-V (Vorbescheid)
- Bezeichnung
- Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids
- Herausgeber
- Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern
- Status gesetzt durch
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Status (Katalog)
- fachlich freigegeben (gold)
- Status gesetzt am
- 03.05.2023
- Veröffentlicht am
- 03.05.2023
- Zuletzt geändert am
- 03.05.2023