- Bezeichnung
- Antrag Akteneinsicht nach VwVfG bearbeiten
- Schlüssel
- 99146014080000
- Alternative Bezeichnung
- Akteneinsicht nach VwVfG Gewährung
- Version
- 01.00.00
- Geändert am:
- 02.10.2024
Katalogeintrag
- Definition
- Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens ist Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gewähren, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Das Recht auf Akteneinsicht hat eine verfassungsrechtliche Grundlage. Es wird aus dem Recht auf ein faires Verfahren und aus der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs abgeleitet.
- Handlungsgrundlage
Name Art URI § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__29.html § 8 E-Government-Gesetz (EGovG) Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/__8.html § 12 Bundesgebührengesetz (BGebG) Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/__12.html - Operatives Ziel
- Sonstige / weitere Zielstellung
- Handlungsform
- Realakt - Schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln
- Verfahrensart
- Keine Vorgabe
- Prozessart
- Unterstützungs-/Querschnittsprozess
- Klassifikation
Name des Ordnungsrahmens Version des Ordnungsrahmens Name der Klasse (des Eintrags) ID der Klasse (des Eintrags) 01 FIM-Prozesskatalog (IPR) Musterprozesse 001 02 FIM-Prozesskatalog (IPR) Verwaltungsverfahrensgesetz 001.01 03 FIM-Prozesskatalog (Leistungsbündel) Akteneinsicht nach VwVfG 001.01.03 - Anmerkung letzte Änderung an der Prozessklasse
- Neu erfasst
- Status (Katalog)
- fachlich freigegeben (gold)
- Methodische Freigabe der Prozessklasse am
- 23.07.2024
- Fachliche Freigabe der Prozessklasse am
- 23.07.2024
- Fachlich freigebende Stelle
- FIM-Redaktionszirkel Prozesse und Datenfelder
- Gültig ab
- 01.01.2024