- Bezeichnung
- Ablehnungsbescheid Verlängerung Bauvorbescheid (fachlich freigegeben (gold))
- Schlüssel
- D13000040V4.0
- Alternative Bezeichnung
- Ablehnungsbescheid zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids
- Version
- 4.0
- Geändert am:
- 14.12.2023
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Ablehnungsbescheid Verlängerung Bauvorbescheid
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D13000040V4.0
- Versionshinweise
- Methodische Freigabe
- Definition
- Ist der Antrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, ist der Antrag zurückzuweisen. Weiterhin ist auf Einhaltung der Frist zu achten. Diese endet 3 Jahre nach Ausstellung des Vorbescheides.
- Handlungsgrundlagen
- §§ 69 Abs 2, 73, 75 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Bezeichnung
- Ablehnungsbescheid zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids
- Herausgeber
- Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern
- Status gesetzt durch
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (IM M-V)
- Status (Katalog)
- fachlich freigegeben (gold)
- Status gesetzt am
- 14.12.2023
- Veröffentlicht am
- 14.12.2023
- Zuletzt geändert am
- 14.12.2023