- Bezeichnung
- Anzeige von Heimarbeit mit besonderem Gefahrenschutz (methodisch freigegeben)
- Schlüssel
- D17000402V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Anzeige von Heimarbeit für deren Durchführung Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 26.04.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Anzeige von Heimarbeit mit besonderem Gefahrenschutz
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000402V1.0
- Versionshinweise
- QS gesichert zur Freigabe Migration
- Definition
- 99006049261000 Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit beschäftigt und für deren Durchführung Gefahrenschutz Vorschriften gelten, dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und dem Ordnungsamt melden.
- Handlungsgrundlagen
- § 15 Heimarbeitsgesetz (HAG) in der Fassung vom 10.12.2021
- Bezeichnung
- Anzeige von Heimarbeit für deren Durchführung Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
- Status (Katalog)
- methodisch freigegeben*
- Status gesetzt am
- 26.04.2024
- Veröffentlicht am
- 26.04.2024
- Zuletzt geändert am
- 26.04.2024
Bibliothekseintrag
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