- Bezeichnung
- Approbation als Psychologischer Psychotherapeut (inaktiv)
- Schlüssel
- S05000256V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut*in
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 19.11.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D05000213
- Definition
- Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin bzw. des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
- Handlungsgrundlagen
- § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG);§ 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
- Bezeichnung
- Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung
- Herausgeber
- Landesredaktion NRW
- Status gesetzt durch
- MWIDE NRW
- Status (Katalog)
- in Bearbeitung*
- Zuletzt geändert am
- 18.01.2022
Bibliothekseintrag
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