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Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Baustein Leistungen 99015013012000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99015013012000

Leistungsbezeichnung

Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eigenbeteiligung, unentgeltliche Beförderung, Versorgungsamt, Sozialleistungen, Kfz-Steuer Ermäßigung, Wertmarke, Merkzeichen, Schwerbehinderung, Beiblatt, Schwerbehindertenausweis

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (individuell, 015)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.

Volltext

Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
  • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Voraussetzungen

  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
    • G
    • aG
    • B
    • H
    • Bl
    • Gl
    • TBl

Kosten

Gebühr: 91€
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.
Gebühr: 46€
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke:  wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  •  Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
  • Voraussetzung: gültiger Schwerbehindertenausweis mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck (zweifarbiger Ausweis) mit mindestens einem der Merkzeichen G, aG,B, H, Bl, H, Gl, TBI
  • Beiblatt mit Wertmarke berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • Beiblatt ohne Wertmarke berechtigt zur Ermäßigung der Kfz-Steuer
  • Kosten:
    • Beiblatt: kostenlos
    • Wertmarke für halbes Jahr: 46,00 EUR
    • Wertmarke für ganzes Jahr:  91,00 EUR
    • Wertmarke bei Merkzeichen von mindestens BI oder H oder Bezug von Sozialleistungen: kostenlos
  • zuständig: örtlich zuständiges Versorgungsamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden